Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung der Wagyu Börse.
§ 1 Betreiber und Geltungsbereich
Die Wagyu Börse wird betrieben von der SINNIKO GmbH & Co. KG, Moosweg 17 b, 87653 Eggenthal, Deutschland, nachfolgend „Wagyu Börse“ oder „Betreiber“.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform wagyu-börse.de durch Verkäufer, Käufer und sonstige registrierte Nutzer.
Die Wagyu Börse richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere landwirtschaftliche Betriebe, Züchter, Fleischhandel, Gastronomie und vergleichbare gewerbliche Marktteilnehmer. Verbraucher können über die Plattform keine Handelsgeschäfte abschließen.
§ 2 Rolle der Wagyu Börse
Die Wagyu Börse stellt die technische Infrastruktur zur Veröffentlichung, Suche, Anbahnung, Dokumentation und Abwicklung von Handelsvorgängen über Wagyu-Tiere und Wagyu-Genetik zur Verfügung.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, wird die Wagyu Börse weder Käufer noch Verkäufer der über die Plattform angebotenen Tiere oder genetischen Produkte. Ein Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Verkäufer und Käufer zustande.
Die Wagyu Börse übernimmt insbesondere keine Verkäufer-, Käufer-, Tierhalter-, Transporteur-, Schlachthof- oder tierärztlichen Pflichten.
Allgäu Wagyu ist eine Marke der Betreiberin und kann die Plattform als Käufer nutzen. Hierfür wird ein von Administrationszugängen getrenntes Käuferkonto verwendet. Allgäu Wagyu erhält Early Access ausschließlich unter denselben für den jeweiligen Tarif geltenden Bedingungen wie andere Premium-Käufer. Eigene Tiere der Betreiberin werden über die Wagyu Börse nicht angeboten.
§ 3 Registrierung und Verifizierung
Für die Einstellung von Angeboten sowie für Kaufanfragen ist ein Nutzerkonto erforderlich.
Nutzer sind verpflichtet, vollständige und zutreffende Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
Die Wagyu Börse kann die Identität, Unternehmereigenschaft und Betriebszugehörigkeit eines Nutzers überprüfen und hierfür geeignete Nachweise verlangen.
Die Wagyu Börse kann im Einzelfall geeignete Informationen oder Nachweise zur Verifizierung anfordern und hierfür einen Übermittlungsweg benennen.
Die Zugangsdaten sind geheim zu halten. Nutzer sind für Aktivitäten verantwortlich, die über ihr Konto erfolgen, soweit sie diese zu vertreten haben.
§ 4 Betriebe und Mitglieder
Ein Nutzer kann einem oder mehreren Betrieben zugeordnet werden. Die jeweiligen Berechtigungen richten sich nach seiner Rolle innerhalb des Betriebs.
Wirtschaftlich bindende Handlungen, insbesondere die Annahme von Kaufanfragen oder die Bestätigung eines Handels, dürfen nur durch entsprechend berechtigte Mitglieder vorgenommen werden.
§ 5 Angebote
Der Verkäufer ist für Inhalt, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Angebote verantwortlich.
Dies betrifft insbesondere Angaben zu Tieridentität, Herkunft, Alter, Geschlecht, Abstammung, Rasseanteil, Gewicht, Gesundheitszustand, Verfügbarkeit, Preis, steuerlicher Behandlung und sonstigen angebotsspezifischen Eigenschaften.
Die Darstellung eines Angebots auf der Wagyu Börse stellt noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags dar.
Vollständige Ohrmarken, HIT-/Betriebskennungen sowie nicht freigegebene Kontaktdaten werden nicht öffentlich dargestellt.
§ 6 Prüfung und Veröffentlichung
Angebote können vor ihrer Veröffentlichung automatisiert und/oder durch Mitarbeiter der Wagyu Börse geprüft werden.
Die Prüfung dient insbesondere der Plausibilitätskontrolle, Plattformqualität, Datensicherheit und Einhaltung der Nutzungsregeln. Sie stellt keine tierärztliche, züchterische, steuerliche oder rechtliche Prüfung dar und beinhaltet keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers.
Die Wagyu Börse kann Angebote zurückweisen, Änderungen verlangen oder ihre Veröffentlichung aus sachlichem Grund aussetzen.
Nach der Freigabe können Angebote zunächst für einen konfigurierten Zeitraum ausschließlich Premium-Käufern angezeigt werden und anschließend automatisch öffentlich sichtbar werden.
§ 7 Kaufanfrage
Eine über die Plattform gestellte Reservierungs- oder Kaufanfrage ist zunächst unverbindlich.
Mit Annahme der Anfrage durch den Verkäufer entsteht ein elektronischer Handelsvorgang („Trade“) im Status OPEN. Gleichzeitig können die zur Abwicklung erforderlichen Kontaktdaten zwischen den Parteien freigegeben werden.
Die Annahme einer Anfrage allein begründet noch keinen Kaufvertrag.
§ 7a Kaufgesuche
Käufer können ein Kaufgesuch veröffentlichen und darin beschreiben, welche Tiere oder welche Genetik sie suchen, in welcher Menge, zu welcher Preisvorstellung und in welcher Region.
In der öffentlichen Ansicht eines Kaufgesuchs wird die Identität des Käufers nicht genannt. Angezeigt werden nur die Angaben zum Gesuch einschließlich einer Ortsangabe und eines gewünschten Umkreises.
Ein Kaufgesuch ist kein Angebot im Rechtssinne und keine Verpflichtung zum Kauf. Es ist eine Aufforderung an Erzeuger, ein Angebot abzugeben.
Erzeuger können auf ein Kaufgesuch ein Angebot abgeben. Der Käufer kann ein Angebot annehmen oder ablehnen; eine Annahme über einen Teil der angebotenen Menge ist möglich, soweit die Plattform dies vorsieht.
Mit der Annahme eines Angebots entsteht ein elektronischer Handelsvorgang. Ab diesem Zeitpunkt gelten die §§ 8 bis 11 entsprechend, insbesondere zum Vertragsschluss zwischen Käufer und Verkäufer und zur Freigabe der Kontaktdaten.
Der Käufer kann ein Kaufgesuch jederzeit pausieren oder schließen. Ein Kaufgesuch endet außerdem mit Ablauf seiner Laufzeit und verschwindet dann aus der Öffentlichkeit.
Die Wagyu Börse kann ein Kaufgesuch nach Maßgabe von § 16 vom Markt nehmen. Die öffentliche Sichtbarkeit und die Möglichkeit, neue Angebote abzugeben, enden damit. Bereits entstandene Handelsvorgänge bleiben davon unberührt und werden nach den §§ 8 bis 11 fortgeführt.
Bereits abgegebene Angebote, geführte Nachrichten und die Protokolle zu einem Vorgang bleiben erhalten und werden nach den Fristen der Datenschutzerklärung aufbewahrt.
§ 8 Vertragsschluss zwischen Käufer und Verkäufer
Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald Käufer und Verkäufer den jeweiligen Handelsvorgang über die dafür vorgesehene Bestätigungsfunktion ausdrücklich bestätigt haben.
Nach Eingang beider Bestätigungen erhält der Handelsvorgang den Status AGREED.
Ab diesem Zeitpunkt besteht zwischen Käufer und Verkäufer ein verbindlicher Kaufvertrag über die im Trade dokumentierten Tiere oder genetischen Produkte zu den dort festgelegten beziehungsweise bestimmbaren Konditionen.
Die Wagyu Börse dokumentiert die Erklärungen der Parteien, wird dadurch aber nicht selbst Vertragspartei des Kaufvertrags.
§ 9 Rücktritt und Entnahme eines Tieres nach AGREED
Nach Eintritt des Status AGREED kann sich eine Partei nicht allein deshalb vom Kaufvertrag lösen, weil sie ihre Verkaufs- oder Kaufabsicht geändert hat.
Ein Rücktritt beziehungsweise eine Entnahme eines Tieres kann insbesondere zulässig sein, wenn die Vertragserfüllung aufgrund nachträglich eingetretener objektiver Umstände unmöglich oder unzumutbar wird. Hierzu können insbesondere zählen:
Verendung des Tieres, eine erhebliche Erkrankung oder Verletzung, tierärztliche Gründe, behördliche oder tierseuchenrechtliche Beschränkungen, Verlust der rechtlichen Verfügungsbefugnis ohne Verschulden des Verkäufers oder andere Fälle höherer Gewalt.
Der Grund ist innerhalb der Plattform anzugeben und wird der anderen Partei mitgeteilt und dokumentiert.
Bei einer Partie kann ein betroffenes Tier aus dem Handelsvorgang entfernt werden, soweit der verbleibende Vertragsinhalt für die andere Partei zumutbar bleibt. Andernfalls können gesetzliche Lösungsrechte der anderen Partei bestehen.
Eine einvernehmliche Aufhebung des Kaufvertrags bleibt jederzeit möglich.
Zivilrechtliche Ansprüche der Parteien aufgrund eines berechtigten oder unberechtigten Rücktritts werden durch die Plattformfunktion nicht ausgeschlossen oder entschieden.
§ 10 Zuteilung bei Partien
Je nach Angebot kann der Käufer konkrete Tiere auswählen oder lediglich eine Stückzahl anfragen und die Zuteilung dem Verkäufer überlassen.
Eine Zuteilung kann bis AGREED nach den für das Angebot geltenden Regeln geändert werden. Änderungen werden dokumentiert und dem Käufer mitgeteilt.
Mit AGREED wird die zu diesem Zeitpunkt bestehende Zuteilung Bestandteil des Handelsvorgangs.
§ 11 Preise, BMS und Steuern
Preise und Preislogiken werden vom jeweiligen Verkäufer festgelegt.
Bei schlachtreifen Tieren kann der endgültige Kaufpreis insbesondere anhand des später festgestellten Schlachtgewichts und einer zuvor vereinbarten BMS-Preisstaffel bestimmt werden.
Die bei Entstehung des Trades geltenden Preis- und Steuerparameter werden technisch dokumentiert und für den Handelsvorgang festgehalten.
Die Wagyu Börse führt Berechnungen anhand der vom Verkäufer beziehungsweise den Handelsparteien eingegebenen Daten aus, trifft jedoch keine eigene Aussage über einen bestimmten BMS-Wert, eine steuerliche Behandlung oder einen gesetzlich anzuwendenden Umsatzsteuersatz.
Für die steuerlich richtige Behandlung seines Angebots ist der Verkäufer verantwortlich.
§ 12 Optionaler Rechnungsservice
Betriebe können über die Wagyu Börse Rechnungen an ihre Käufer erstellen lassen. Die Nutzung ist freiwillig und wird vom Betriebsinhaber einmalig aktiviert. Wird der Rechnungsservice nicht genutzt, ändert dies nichts am Zustandekommen, am Ablauf oder am Abschluss eines Handelsvorgangs.
Rechnungssteller ist ausschließlich der verkaufende Betrieb. Die Wagyu Börse erstellt das Rechnungsdokument technisch in seinem Auftrag und nach seinen Angaben. Sie wird dadurch nicht Partei des Kaufvertrags, nicht Verkäuferin und nicht Gläubigerin der Kaufpreisforderung.
Der Verkäufer verantwortet den Inhalt der Rechnung. Das gilt insbesondere für die Rechnungsnummer, die Angaben zu seinem Betrieb, die Angaben zum Rechnungsempfänger, die Bankverbindung, die abgerechneten Positionen und die umsatzsteuerliche Behandlung jeder einzelnen Position. Die Wagyu Börse nimmt keine steuerliche Einordnung vor, wählt keine Steuerbehandlung aus und leitet keinen Steuersatz aus der Art einer Leistung ab; sie prüft ausschließlich, ob die Angaben des Verkäufers den formalen Vorgaben des Rechnungsformats genügen.
Der Verkäufer gibt die Abrechnung frei; mit der Freigabe wird sie zur Grundlage der Rechnung, und die Rechnung wird ausgestellt und beiden Parteien bereitgestellt. Eine Zustimmung des Käufers vor der Ausstellung ist nicht erforderlich.
Der Käufer kann nach Erhalt der Rechnung eine Änderung anfordern; er hat dabei anzugeben, worauf sich seine Rückfrage bezieht. Die Rechnung bleibt davon zunächst unberührt. Über eine Korrektur oder ein Storno entscheidet der Verkäufer als Rechnungssteller. Gesetzliche Rechte des Käufers bleiben unberührt; die Änderungsanforderung ist keine Voraussetzung für ihre Geltendmachung und ihr Unterbleiben kein Verzicht.
Die Rechnung wird als PDF mit eingebetteter elektronischer Rechnung im Format ZUGFeRD/Factur-X nach EN 16931 erstellt. Die Wagyu Börse prüft das erzeugte Dokument vor der Ausstellung gegen die formalen Vorgaben dieses Formats. Eine Prüfung der inhaltlichen oder steuerlichen Richtigkeit findet nicht statt.
Ausgestellte Rechnungen werden nach der Ausstellung nicht mehr verändert. Eine Berichtigung erfolgt durch eine gesonderte Rechnungskorrektur, die auf die ursprüngliche Rechnung verweist.
Die Wagyu Börse kann den Rechnungsservice ganz oder teilweise einstellen. Bereits ausgestellte Rechnungen bleiben hiervon unberührt und für beide Parteien im Rahmen der Aufbewahrungsfristen abrufbar. Der Verkäufer bleibt unabhängig vom Rechnungsservice für die Erfüllung seiner Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten selbst verantwortlich.
§ 13 Übergabe, Transport und gesetzliche Tierhalterpflichten
Käufer und Verkäufer vereinbaren Art, Ort und Zeitpunkt der Übergabe selbst.
Die Wagyu Börse vermittelt in der aktuellen Plattformversion keine Tiertransporte. Wird ein Transporteur im Handelsvorgang benannt, enthält dies keine Prüfung oder Bestätigung seiner Zulassung durch die Wagyu Börse.
Die Parteien bleiben selbst für die Einhaltung aller für ihren Handel geltenden tierseuchen-, tiertransport-, tierhaltungs-, kennzeichnungs-, melde- und sonstigen gesetzlichen Pflichten verantwortlich.
§ 14 Premium-Abonnement
Käufer können kostenpflichtige Premium-Leistungen buchen.
Preis, Testphase, Abrechnungsintervall und Leistungsumfang ergeben sich aus den beim Abschluss des Abonnements angezeigten Tarifbedingungen.
Zu den Premium-Funktionen kann insbesondere ein zeitlich begrenzter früherer Zugang zu neu freigegebenen Angeboten gehören.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Zahlungsmitteldaten werden nicht von der Wagyu Börse selbst gespeichert.
§ 15 Inhalte und Nutzungsrechte
Nutzer dürfen nur Inhalte hochladen oder veröffentlichen, zu deren Nutzung sie berechtigt sind.
Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige, irreführende oder täuschende Inhalte, die Verletzung fremder Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte sowie Inhalte, durch die Sicherheitsmaßnahmen der Plattform umgangen werden.
Der Nutzer räumt der Wagyu Börse die für Speicherung, technische Bearbeitung, Skalierung und Veröffentlichung der eingestellten Inhalte erforderlichen einfachen Nutzungsrechte für die Dauer der Veröffentlichung sowie anschließend, soweit und solange dies für technische Abwicklung, gesetzliche Pflichten oder Rechtsverteidigung erforderlich ist, ein.
§ 16 Moderation und Plattformmaßnahmen
Die Wagyu Börse kann nutzergenerierte Inhalte automatisiert und durch menschliche Prüfung kontrollieren.
Zu den eingesetzten Maßnahmen gehören insbesondere Plausibilitätsprüfungen von Angebotsdaten, Prüfungen von Medien, Prüfung der Sichtbarkeit personenbezogener Daten und die manuelle Freigabe beziehungsweise Ablehnung von Angeboten oder Medien.
Medien können durch die Administration manuell darauf geprüft werden, ob nicht zur Veröffentlichung bestimmte personenbezogene Angaben, insbesondere lesbare Ohrmarken, sichtbar sind. Eine automatische Ohrmarkenerkennung findet derzeit nicht statt.
Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB können Inhalte zurückgewiesen, in ihrer Sichtbarkeit beschränkt oder entfernt sowie Nutzerkonten bei erheblichen oder wiederholten Verstößen vorübergehend gesperrt oder beendet werden.
Soweit gesetzlich erforderlich, wird die betroffene Person über den wesentlichen Grund einer solchen Maßnahme informiert.
Hinweise auf mutmaßlich rechtswidrige Inhalte können elektronisch an meldung@wagyu-börse.de (technisch: meldung@xn--wagyu-brse-kcb.de) übermittelt werden.
Beschwerden gegen Moderationsentscheidungen können an widerspruch@wagyu-börse.de (technisch: widerspruch@xn--wagyu-brse-kcb.de) gerichtet werden.
§ 17 Streitfälle zwischen Käufer und Verkäufer
Die Wagyu Börse kann bei einem als DISPUTED gekennzeichneten Handelsvorgang die auf der Plattform gespeicherten Informationen prüfen und den technischen Status des Vorgangs verwalten.
Eine solche Entscheidung ersetzt keine gerichtliche oder außergerichtliche Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche zwischen Käufer und Verkäufer.
§ 18 Haftung der Wagyu Börse
Die Wagyu Börse haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Wagyu Börse nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Wagyu Börse übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit nutzerbereitgestellter Angaben, die tatsächliche Verfügbarkeit angebotener Tiere, das Zustandekommen eines Handels oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
§ 19 Laufzeit und Beendigung des Plattformnutzungsvertrags
Der Plattformnutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Nutzer jederzeit für die Zukunft gekündigt werden, soweit keine gesonderte Laufzeit für kostenpflichtige Leistungen vereinbart wurde.
Daten, deren weitere Speicherung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, können über die Beendigung hinaus aufbewahrt werden.
§ 20 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Plattformnutzungsvertrag der Sitz der SINNIKO GmbH & Co. KG.
Individuelle gesetzliche Zuständigkeiten für Streitigkeiten unmittelbar zwischen Käufer und Verkäufer bleiben hiervon unberührt.
